Zielsetzung

Der Zukunfts-Verein strebt an, die Forschungs-, Entwicklungs- und Bildungsarbeit des Zukunfts-Instituts zu unterstützten. Im Folgenden werden die Ziele vorgestellt, unter denen er arbeitet.

Die Ziele und Aufgaben des Zukunfts-Vereins sind in seiner Satzung festgeschrieben. Sie lauten:

"§ 2 Aufgaben

1. Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Erkenntnisgewinnung auf dem Gebiet der synergetischen Systemtheorie, der Ökologie und der Lebensforschung. Die gewonnenen Erkenntnisse dienen der ökologischen Zukunftsgestaltung. Sie sollen insbesondere den Zwecken des vorsorgenden Umweltschutzes, der nachhaltigen Naturnutzung, der Wiederherstellung und Weiterentwicklung von lebenden Systemen und Ökosystemen sowie der Persönlichkeitsentfaltung von Menschen zur Verfügung gestellt werden.

2. Der Vereinszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung des Instituts für ökologische Zukunftsperspektiven in folgenden Bereichen:
a) wissenschaftliche Forschungsarbeiten
b) Stellungnahmen zu wissenschaftlichen Gutachten
c) Beratung und Unterstützung von Bürgern, die im Sinne der Vereinszwecke tätig sind
d) Veröffentlichungen von Forschungsergebnissen
e) Durchführen von Bildungs- und Aufklärungsveranstaltungen
f) Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Vereinigungen, welche gleichartige Ziele verfolgen.

g) Publikationen von Arbeitsergebnissen des Vereins oder anderer Personen, die im Sinne der Vereinsaufgaben und -zwecke tätig sind

h) die Förderung der Arbeit des Instituts für ökologische Zukunftsperspektiven im Sinne der in den Buchstaben a) bis g) genannten Vereinsaufgaben.

§ 3 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Vereinsmittel

1. Die Mittel zur Erfüllung seiner Arbeit erhält der Verein durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und sonstige Zuwendungen.
2. Die Höhe der Beiträge und etwaiger Eintrittsgelder werden von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt.
3. Bei Austritt oder Ausschluss von Mitgliedern oder bei Auflösung des Vereins bestehen keine Ansprüche auf bezahlte Beiträge, Spenden oder sonstige Zuwendungen.
4. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haften die Mitglieder nur mit ihren etwa rückständigen Beiträgen. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen."

(Auszug aus der Satzung des Vereins zur Förderung von ökologischen Zukunftsperspektiven e. V. vom 06.10.2007)